RA Dr. Günter Tews - 0664 42 96 766

Meine Dienstleistungsangebote:


persönliche Termine, Videokonferenzen, Telefonkonferenzen:

 

Selbstverständlich stehe ich in Linz für persönliche Besprechungstermine in meiner Kanzlei in 4040 Linz, Glaserstraße 2 / 6. Stock, gerne zur Verfügung.
Um den KlientInnen Geld und Zeit zu sparen, können auch gerne Videokonferenzen abgehalten werden (Zoom, MS Teams, Skype, Google Meet etc.). Dies hat sich insbesondere für auswärtige KlientInnen bewährt (zB Wien, Innsbruck, Leoben; für ausländische Klienten in Honolulu; Dänemark etc.).
Vertretungen vor Gericht kann ich in ganz Österreich übernehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung zu persönlichen Terminen (ernstgemeint):

 

Personen mit einer (schweren) Katzenallergie kann ich keinen Termin in der Kanzlei anbieten, da ich seit Juli 2022 eine Bürokatze habe, die mir gerne und häufig im Besprechungs- und im Arbeitszimmer Gesellschaft leistet.

 


 

Kosten der Erstberatung ab 01.01.2024:

 

Die Kosten für eine Erstberatung bei mir betragen pro Stunde
* Ehescheidung:        € 400,00
* Aufteilung:             € 400,00
* Unterhalt Ehefrau:  € 340,00
* Unterhalt Kinder:    € 280,00
* Obsorge, Kontakt:   € 340,00
* sonstiges:               € 340,00

jeweils inklusive 20% USt

Abgerechnet wird nach begonnenen Viertelstunden.

Rechtsschutz für Erstberatung:

Aufgrund der nicht kostendeckenden pauschalen Beiträge aller Rechtsschutzversicherungen (zwischen  € 43,00 und € 110,00) biete ich Erstberatungen nur zu den Honoraren der Rechtsschutzversicherungen ab 01.01.2023 nicht an.

Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie zur teilweisen Refundierung bei der RS-Versicherung einreichen können.
 

Beachten Sie aber, dass die Rechtsschutzversicherungsbedingungen KEINE freie Anwaltswahl vorsehen. Es kann daher sein, dass auch eine teilweise Refundierung der Kosten für die Beratung abgelehnt wird (Helvetia, Zürich).


Für die Übernahme einer Vertretung werden Kostenvorschüsse erbeten:


* Ehescheidung:          € 3.000,00
* Aufteilung:               € 4.200,00
* Unterhalt Ehefrau:    € 3.000,00
* Unterhalt Kinder:      € 1.800,00
* Obsorge, Kontakt:     € 2.400,00
* sonstiges:                 € 2.400,00

jeweils inklusive 20% USt

Zwischenabrechnungen werden mindestens vierteljährlich vorgenommen.

Vertretung in familienrechtlichen Verfahren:

 

Strittige Ehescheidung nach EheG und EPG (§ 49 EheG; § 15 EPG)
Einvernehmliche Ehescheidung nach § 55a EheG
Einvernehmliche Auflösung nach EPG
Unterhaltsverfahren (Ex-) Ehegatten; (Ex-) Partner
Unterhaltsverfahren mj. und vj. Kinder
Obsorgeverfahren
Kontaktrechtsverfahren
Aufteilungsverfahren (§§ 81ff EheG; §§ 25ff EPG)
Abgeltung Mitwirkung im Erwerb (§ 98 EheG; § 11 EPG)
Besitzstörung
Einstweilige Verfügungen gegen Gewalt
Sonstige einstweilige Verfügungen um Zusammenhang mit
familienrechtlichen Verfahren

Eine zweite Meinung gefragt?

 

Gerne bin ich bereit laufende Verfahren im Bereich des Familienrechts zu überprüfen, Tipps zu geben oder auch Schriftsätze und Rechtsmittel zu verfassen.

Kooperationen mit Kollegen haben sich in den letzten 16 Jahren sehr bewährt.

Kosten nach Vereinbarung, je nach Streitwert
(Mindestbetrag € 200,00 pro Stunde plus 20% USt).

Ich weise darauf hin, dass es sinnvoll ist, den Kollegen oder die Kollegin über meine Einbeziehung zu informieren. Es ist nicht zwingend notwendig. Wenn Sie aber Argumente für eine andere Strategie einbringen, wird der Kollege oder die Kollegin schon nachfragen, woher man diese Information hat. Die Zusammenarbeit KlientIn mit AnwältIn sollte aber durchgehend von Vertrauen und nicht von Geheimniskrämerei getragen werden.

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