Unterhaltsverfahren mj. Kinder (unter 18 J.) - Kosten
Kosten der Vertretung:
Die Kosten der Vertretung durch mich werden auf Basis eines Jahresbetrags der begehrten Unterhaltserhöhung und / oder der begehrten Unterhaltsherabsetzung, mindestens auf Basis eines Streitwerts von € 6.000,00 berechnet.
Kostenersatz?
Zufolge der ausdrücklichen Regelung im Gesetz gibt es – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – grundsätzlich keinen Kostenersatz (§ 101 Abs. 2 AußStrG) .
Ausnahmen für einzelne Schritte sind in § 103 AußStrG geregelt. Diese Bestimmung ist allerdings faktisch totes Recht.