RA Dr. Günter Tews - 0664 42 96 766

Unterhaltsverfahren mj. Kinder (unter 18 J.) - Kosten

Kosten der Vertretung:

 

Die Kosten der Vertretung durch mich werden auf Basis eines Jahresbetrags der begehrten Unterhaltserhöhung und / oder der begehrten Unterhaltsherabsetzung, mindestens auf Basis eines Streitwerts von € 6.000,00 berechnet.

 

Kostenersatz?

 

Zufolge der ausdrücklichen Regelung im Gesetz gibt es – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – grundsätzlich keinen Kostenersatz (§ 101 Abs. 2 AußStrG) .

Ausnahmen für einzelne Schritte sind in § 103 AußStrG geregelt. Diese Bestimmung ist allerdings faktisch totes Recht.

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