Unterhaltsverfahren mj. Kinder (unter 18 J.) - Kosten
Kosten der Vertretung:
Die Kosten der Vertretung durch mich werden auf Basis eines Jahresbetrags der begehrten Unterhaltserhöhung und / oder der begehrten Unterhaltsherabsetzung, mindestens auf Basis eines Streitwerts von € 7.200,00 berechnet.
Alternativ besteht die Möglichkeit einer Stundensatzvereinbarung Höhe je nach Streitwert (mindestens € 300,00 pro Stunde).
Kostenersatz?
Zufolge der ausdrücklichen Regelung im Gesetz gibt es – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – grundsätzlich keinen Kostenersatz (§ 101 Abs. 2 AußStrG) .
Ausnahmen für einzelne Schritte sind in § 103 AußStrG geregelt. Diese Bestimmung ist allerdings faktisch totes Recht.