Bedauerlicherweise gibt es keine gesetzliche Regelung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und auch keine Regelungen für die Auflösung. Man muss sich daher mit Regeln des Bereicherungsrechts oder der Aufhebung von Miteigentum (zB bei einem Haus) behelfen.
Dies hat zur Folge, dass solche Prozesse schwierig zu führen sind und auch entsprechend teuer.
Einen Unterhaltsanspruch der ehemaligen Lebensgefährten gegeneinander gibt es grundsätzlich nicht.
Kosten der Vertretung:
Die Kosten der Vertretung durch mich hängen immer von einer ausdrücklichen Vereinbarung ab.
Kostenersatz vom Gegner:
Kann man pauschal hier nicht beantworten, da es zu komplex ist.