RA Dr. Günter Tews - 0664 42 96 766

Kosten der Erstberatung:

 

Die Kosten eine Erstberatung bei mir betragen  pro Stunde

* Ehescheidung:          € 360,00
* Aufteilung:               € 360,00
* Unterhalt Ehefrau:    € 300,00
* Unterhalt Kinder:      € 240,00
* Obsorge, Kontakt:     € 300,00
* sonstiges:                 € 300,00

jeweils inklusive 20% USt

Der Stundensatz gilt für persönliche Gespräche / Beratungen ebenso wie für telefonische Beratungen oder Beratungen mittels Videokonferenz.

Abgerechnet wird nach Viertelstunden. 

Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung:

Ab 01.01.2023 wird von mir nicht mehr (nur) mit den RS-Versyicherungen abgerechnet, da die Honorarpauschalen, die die Versicherungen zahlen nicht kostendeckend sind (€ 43,00 bis € 110,00).

Grundsätzlich werden von mir Kostenvorschüsse erbeten:

 

* Ehescheidung:          € 3.000,00
* Aufteilung:               € 4.200,00
* Unterhalt Ehefrau:    € 3.000,00
* Unterhalt Kinder:      € 1.800,00
* Obsorge, Kontakt:     € 2.400,00
* sonstiges:                 € 2.400,00

jeweils inklusive 20% USt

Zwischenabrechnungen werden mindestens vierteljährlich vorgenommen.

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