Die Vertretung im nachehelichen Aufteilungsverfahren ist ein besonderer Interessensschwerpunkt für mich. Allerdings muss man immer ein Auge darauf haben, ob die Differenzen in den Vorstellungen der geschiedenen Ehepartner ein Verfahren aus wirtschaftlichen Gründen überhaupt rechtfertigen.
Die Kosten für die Vertretung werden nach Einzelleistungen auf Basis eines Streitwerts von 20% des gesamten vorhandenen Vermögens (Summe Aktiva plus Passiva), mindestens aber € 20.000,00 abgerechnet.