RA Dr. Günter Tews - 0664 42 96 766

Kontaktrechtsverfahren

Kosten der eigenen Vertretung:
  Die Kosten der eigenen Vertretung richten sich * primär nach der ausdrücklichen Vereinbarung mindestens aber € 15.000,00. Im Falle von Gegenanträgen oder wenn das Verfahren mehrere Kinder betrifft, wird der Streitwert nicht erhöht.  
Alternativ besteht die Möglichkeit einer Stundensatzvereinbarung (€ 300,00 bis € 420,00).
Kostenersatz:
Zufolge der ausdrücklichen Regelung im Gesetz gibt es – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – grundsätzlich keinen Kostenersatz (§ 107 Abs. 5 AußStrG) .

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