RA Dr. Günter Tews - 0664 42 96 766

Kontaktrechtsverfahren

Kosten der eigenen Vertretung:

 

Die Kosten der eigenen Vertretung richten sich

* primär nach der ausdrücklichen Vereinbarung mindestens aber € 15.000,00. Im Falle von Gegenanträgen oder wenn das Verfahren mehrere Kinder betrifft, wird der Streitwert nicht erhöht.

 

 
Kostenersatz:
 

Zufolge der ausdrücklichen Regelung im Gesetz gibt es – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – grundsätzlich keinen Kostenersatz (§ 107 Abs. 5 AußStrG) .

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