Der Beratungsrechtsschutz muss extra vertraglich vereinbart werden, ist nur ausnahmsweise nicht versichert.
Zu beachten ist aber, dass keine freie Anwaltswahl gegeben ist. Allerdings machen die meisten RS-Versicherungen kein Problem, wenn der Anwalt nur die üblichen (niedrigen) Beratungspauschalen der RS-Versicherungen zur Verrechnung bringt.
Rechtsschutz für Erstberatung bei mir:
Aufgrund der nicht kostendeckenden pauschalen Beiträge aller Rechtsschutzversicherungen (zwischen € 43,00 und € 110,00) biete ich Erstberatungen nur zu den Pauschalhonoraren der Rechtsschutzversicherungen ab 01.01.2023 nicht an.
Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie zur teilweisen Refundierung bei der RS-Versicherung einreichen können.