RA Dr. Günter Tews - 0664 42 96 766

Beratungsrechtsschutz

 

Der Beratungsrechtsschutz muss extra vertraglich vereinbart werden, ist nur ausnahmsweise nicht versichert.

 

Zu beachten ist aber, dass keine freie Anwaltswahl gegeben ist. Allerdings machen die meisten RS-Versicherungen kein Problem, wenn der Anwalt nur die üblichen (niedrigen) Beratungspauschalen der RS-Versicherungen zur Verrechnung bringt.

 

Rechtsschutz für Erstberatung bei mir:

Aufgrund der nicht kostendeckenden pauschalen Beiträge aller Rechtsschutzversicherungen (zwischen  € 43,00 und € 110,00) biete ich Erstberatungen nur zu den Pauschalhonoraren der Rechtsschutzversicherungen ab 01.01.2023 nicht an.

Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie zur teilweisen Refundierung bei der RS-Versicherung einreichen können.

 

 

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