RA Dr. Günter Tews - 0664 42 96 766 - angestellt bei SDSP OG
Unterhaltsverfahren vj. Kinder:
Kosten der Vertretung:
Die Kosten der Vertretung durch mich werden auf Basis eines Jahresbetrags der begehrten Unterhaltserhöhung oder Unterhaltsherabsetzung, mindestens auf Basis eines Streitwerts von € 6.000,00 berechnet.
Besondere Spezialisierung:
Ein besonderer Schwerpunkt beim Unterhalt vj. Kinder liegt bei mir beim Unterhalt für Studenten.
Kostenersatz:
Abhängig vom Ausgang des Verfahrens gibt es Kostenersatz nach § 78 AußStrG.
Streitwert für Kostenersatz: laufender Jahresunterhalt. Ein allfälliger Rückstand erhöht den Streitwert nicht.
Achtung: Bei vom RATG abweichenden Honorarvereinbarungen kann es durchaus sein, dass Sie trotz vollständigem Obsiegen vom Gegner weniger Kosten erhalten, als Sie dem eigenen Anwalt bezahlen müssen.