RA Dr. Günter Tews - 0664 42 96 766 - angestellt bei SDSP OG

Unterhaltsverfahren vj. Kinder:

Kosten der Vertretung:

 

Die Kosten der Vertretung durch mich werden auf Basis eines Jahresbetrags der begehrten Unterhaltserhöhung oder Unterhaltsherabsetzung, mindestens auf Basis eines Streitwerts von € 6.000,00 berechnet.

 

 

Besondere Spezialisierung:

 

Ein besonderer Schwerpunkt beim Unterhalt vj. Kinder liegt bei mir beim Unterhalt für Studenten.

 

 

Kostenersatz:

 

Abhängig vom Ausgang des Verfahrens gibt es Kostenersatz nach § 78 AußStrG.

Streitwert für Kostenersatz: laufender Jahresunterhalt. Ein allfälliger Rückstand erhöht den Streitwert nicht.

Achtung: Bei vom RATG abweichenden Honorarvereinbarungen kann es durchaus sein, dass Sie trotz vollständigem Obsiegen vom Gegner weniger Kosten erhalten, als Sie dem eigenen Anwalt bezahlen müssen.

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