RA Dr. Günter Tews - 0664 42 96 766

Besitzstörungsverfahren - Kosten

Kosten der eigenen Vertretung:

 

Die Kosten der Vertretung durch mich werden auf Basis eines Streitwerts von € 7.200,00 berechnet.

 

 

Kostenersatz vom Gegner:

 

 

Abhängig vom Ausgang des Verfahrens gibt es Kostenersatz nach §§ 43ff ZPO, allerdings nur auf Basis eines Streitwerts von € 580,00.

 

In der Regel sind daher solche Besitzstörungsverfahren nicht wirtschaftlich.

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