Die Kosten der Vertretung durch mich werden auf Basis eines Streitwerts von € 7.200,00 berechnet.
Abhängig vom Ausgang des Verfahrens gibt es Kostenersatz nach §§ 43ff ZPO, allerdings nur auf Basis eines Streitwerts von € 580,00.
In der Regel sind daher solche Besitzstörungsverfahren nicht wirtschaftlich.