RA Dr. Günter Tews - 0664 42 96 766

Unterhaltsverfahren vj. Kinder

Kosten der Vertretung:


Die Kosten der Vertretung durch mich werden auf Basis eines Jahresbetrags der begehrten Unterhaltserhöhung oder Unterhaltsherabsetzung, mindestens auf Basis eines Streitwerts von € 6.000,00 berechnet.


Kostenersatz vom Gegner:


Abhängig vom Ausgang des Verfahrens gibt es Kostenersatz nach § 78 AußStrG.

Streitwert für Kostenersatz: laufender Jahresunterhalt. Ein allfälliger Rückstand erhöht den Streitwert nicht.

Achtung: Bei vom RATG abweichenden Honorarvereinbarungen kann es durchaus sein, dass trotz vollständigem Obsiegen Sie vom Gegner weniger erhalten, als Sie dem eigenen Anwalt bezahlen müssen.

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