RA Dr. Günter Tews - 0664 42 96 766

Strittige Ehescheidung

Formen der strittigen Ehescheidung:


Bei streitigen Scheidungen wird die Scheidung im Rahmen eines regulären Zivilverfahrens durchgeführt. Es gibt drei mögliche Scheidungsvarianten:

* Streitige Ehescheidung aus Verschulden (§ 49 EheG)
* Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (> drei Jahre) § 55 EheG

* Streitige Ehescheidung aus anderen Gründen

Kosten der eigenen Vertretung:

 

Die Kosten der eigenen Vertretung richten sich

* primär nach der ausdrücklichen Vereinbarung

* ohne Vereinbarung nach dem RATG auf Basis eines Steitwert von  € 6.000,00. Im Falle einer zusätzlich erhobenen Widerklage beträgt der Streitwert  € 12.000,00.


Kostenersatz:

 

Ein Kostenersatz sind nur die Ansätze nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) ma0ßgebend auf Basis eines Streitwerts von € 6.000,00. m Falle einer zusätzlich erhobenen Widerklage beträgt der Streitwert  € 12.000,00.

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