Bei streitigen Scheidungen wird die Scheidung im Rahmen eines regulären Zivilverfahrens durchgeführt. Es gibt drei mögliche Scheidungsvarianten:
* Streitige Ehescheidung aus Verschulden (§ 49 EheG) * Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft (> drei Jahre) § 55 EheG
* Streitige Ehescheidung aus anderen Gründen
Kosten der eigenen Vertretung:
Die Kosten der eigenen Vertretung richten sich
* primär nach der ausdrücklichen Vereinbarung
* ohne Vereinbarung nach dem RATG auf Basis eines Steitwert von € 6.000,00. Im Falle einer zusätzlich erhobenen Widerklage beträgt der Streitwert € 12.000,00.
Kostenersatz:
Ein Kostenersatz sind nur die Ansätze nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) ma0ßgebend auf Basis eines Streitwerts von € 6.000,00. m Falle einer zusätzlich erhobenen Widerklage beträgt der Streitwert € 12.000,00.