RA Dr. Günter Tews - 0664 42 96 766

Unterhaltsverfahren (Ex-) Ehepartner

Kosten der Vertretung:

Die Kosten der Vertretung durch mich werden auf Basis eines Jahresbetrags der begehrten Unterhaltserhöhung oder Unterhaltsherabsetzung, mindestens auf Basis eines Streitwerts von € 6.000,00 berechnet.

 

Kostenersatz vom Gegner:

 

 

Abhängig vom Ausgang des Verfahrens gibt es Kostenersatz nach §§ 43ff ZPO.

 

 

Streitwert für Kostenersatz:

Ohne ausdrückliche Streitwertvereinbarung:

Laufender Jahresunterhalt.Ein allfälliger Rückstand erhöht den Streitwert nicht.

Achtung: Bei vom RATG abweichenden Honorarvereinbarungen kann es durchaus sein, dass trotz vollständigem Obsiegen Sie vom Gegner weniger erhalten, als Sie dem eigenen Anwalt bezahlen müssen.  

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