RA Dr. Günter Tews - 0664 42 96 766

Unterhaltsverfahren mj. Kinder

Kosten der Vertretung:

Die Kosten der Vertretung durch mich werden auf Basis eines Jahresbetrags der begehrten Unterhaltserhöhung oder Unterhaltsherabsetzung, mindestens auf Basis eines Streitwerts von € 5.200,00 berechnet.

Kostenersatz:
Aufgrund der ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung des § 101 (2) AußStrG findet ein Kostenersatz nicht statt. Unabhängig vom Verfahrensausgang muss jede Partei die Anwaltskosten, Kosten für Sachverständigengebühren etc. selbst und endgültig tragen.

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