RA Dr. Günter Tews - 0664 42 96 766

Aufteilungsverfahren- Kosten

Kosten der Vertretung durch mich:

 

Nach Vereinbarung. In der Regel nehme ich 20% der verfahrensrelevanten Vermögenswerte (Summe aus Aktiva und Passiva) als Streitwert, mindestens € 20.000,00. Wenn eine Liegenschaft übertragen wird mindestens  € 30.000,00.

 

Kostenersatz vom Gegner:

 

Abhängig vom Ausgang des Verfahrens gibt es Kostenersatz nach § 78 AußStrG.

Achtung:
Bei vom RATG abweichenden Honorarvereinbarungen kann es durchaus sein, dass trotz vollständigem Obsiegen Sie vom Gegner weniger erhalten, als Sie dem eigenen Anwalt bezahlen müssen.

 

Streitwert für Kostenersatz:

 

Bewertung bzw. Streitwertfestsetzung durch das Gericht.

 

Achtung – Streitwert!

 

Wenn nicht nur eine Ausgleichszahlung begehrt wird, sondern zB auch die Übertragung oder Begründung von Rechten gilt ohne eine Bewertung der Zweifelsstreitwert von € 1.000,00 (!).

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