RA Dr. Günter Tews - 0664 42 96 766

Kooperationen mit AnwältInnen

Gerne arbeite ich mit anderen Anwaltskanzleien zusammen um im Interesse der Klientinnen optimale Ergebnisse zu erzielen. Abseits des Familienrechts und des Strafrechts übernehme ich keine Mandate mehr, sondern empfehle andere Kanzleien.


Gerne bin ich bereit laufende Verfahren im Bereich des Familienrechts
zu überprüfen, Stellungnahmen und Tipps zu geben oder auch Schriftsätze und Rechtsmittel
zu entwerfen.

Kooperationen mit Kollegen haben sich in den letzten 15 Jahren sehr bewährt.

Kosten nach Vereinbarung, je nach Vereinbarung und Streitwert
(Mindestbetrag € 200,00 pro Stunde plus 20% USt; darüber für Schriftsätze als Richtlinie pro Stunde 50% der TP3a plus 20% USt).

 

Ich weise darauf hin, dass es sinnvoll ist, den Kollegen oder die Kollegin über meine Einbeziehung zu informieren. Es ist nicht zwingend notwendig. Wenn Sie aber Argumente für eine andere Strategie einbringen, wird der Kollege oder die Kollegin schnell nachfragen, woher man diese Information hat. Die Zusammenarbeit KlientIn mit AnwältIn sollte aber durchgehend von Vertrauen und nicht Geheimniskrämerei getragen werden.

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